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Fürstin-Franziska-Christine-Stiftung

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Maximilian-Kolbe-Haus
Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege

  • Es werden alle Gäste aufgenommen, unabhängig in welchem Alter und Pflegezustand sie sich befinden
  • Ein ärztlicher Fragebogen des Hausarztes ist vor Aufnahme in der Einrichtung zu hinterlegen, damit eine ansteckende Erkrankung ausgeschlossen werden kann und dem Pflegepersonal die medizinischen Diagnosen bekannt sind
  • Da wir eine anerkannte Einrichtung bei den Kassenverbänden sind, wäre eine Pflegeeinstufung wünschenswert. Je nach Einstufung übernimmt die Pflegekasse die Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage, aber maximal 1432,00 € pro Jahr. Besteht die Einstufung länger als ein Jahr übernimmt die Pflegekasse zusätzlich bis zu 28 Tage einen Betrag von maximal 1432,00 €, welcher als Verhinderungspflege abgerechnet werden kann
  • Sämtliche Pflegehilfsmittel, wie z.B. Rollatoren, Rollstühle, andere Gehhilfen, Wechseldruckmatratzen, Systeme für Sondennahrung, ggf. Pumpen, Verbandsmaterialien, etc. müssen mitgebracht werden
  • Vor Aufenthaltsbeginn bitten wir die Angehörigen oder Betreuer, einen Termin mit uns zu vereinbaren, um die Einrichtung kennen zu lernen und einen Vertrag über den geplanten Aufenthalt miteinander abzuschließen. Gerne begrüßen wir auch den Gast zu diesem Gespräch. Es ist aber keine Voraussetzung für den geplanten Aufenthalt, wenn er nicht in der Lage ist, uns im Vorfeld zu besuchen.
     

Für weitere Fragen steht Ihnen eine E-Mail Adresse unter dem Link „Anfrage“ zur Verfügung.

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