Voraussetzungen für die Aufnahme in die Intensivgruppe für heranwachsende Jungen (IG1)
Die IG1 stellt sich dar als ein qualifizierter Lebensort für heranwachsende Jungen (Aufnahmealter 11- 14), die intensive pädagogische und therapeutische Hilfen bei der Überwindung von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen benötigen.
Es können dies sein:
- Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Oppositionelles Verhalten
- ADHS
- Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen
- Jungen, für die die Voraussetzungen zur Förderung nach §35 a SGB VIII vorliegen
- u. a.
Voraussetzung für die Unterbringung
- Eine umfassende psychologische, pädagogische und /oder psychiatrische Diagnostik oder die Bereitschaft, diese zeitnah durchführen zu lassen
- Die Intensivbetreuung und Förderung kann als mittel- oder längerfristige Heimunterbringung geschehen
- Die Eltern/Sorgeberechtigten müssen der Maßnahme zustimmen und sie in ihren wesentlichen pädagogischen Grundzügen bejahen
- Vor der Aufnahme muss ein Probewohnen des jungen Menschen in der Gruppe IG1 stattfinden

